Ab heute gilt die Pflicht für Autos: saftige Strafe von 2.000 Euro. Das droht Ihnen (1 / 2)

sich auf bis zu 2.000 Euro belaufen.

Wer dieser Vorschrift unterliegt und ein Fahrzeug ohne das Gerät führt oder ein manipuliertes bzw. nicht funktionierendes Gerät verwendet, muss mit verschärften Sanktionen und weiteren führerscheinrechtlichen Maßnahmen rechnen. Es besteht somit keine allgemeine Pflicht für alle Pkw; die Regelung gilt ausschließlich für Autofahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer (bei Überschreitung der festgelegten Grenzwerte) verurteilt wurden. Das System setzt einen Alkoholwert von Null voraus, um den Motorstart zu ermöglichen.